📅 Inkrafttreten: 1. Januar 2026
🧾 Ziele der Reform
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Administrative Vereinfachung
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Bekämpfung von Betrug
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Verringerung von Fehlern bei der Rechnungsstellung
📂 Pflichtformat
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Strukturierte elektronische Rechnung im XML-Format (kein PDF!)
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Peppol-BIS Standard
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Entspricht den europäischen Normen
🧑💼 Wer ist betroffen?
- Umsatzsteuerpflichtige mit Sitz in Belgien
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Mitglieder von Mehrwertsteuergruppen mit Sitz in Belgien
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Ausländische Steuerpflichtige mit einer festen Niederlassung in Belgien
Ausnahmen:
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Pauschalregelung
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Steuerbefreite Unternehmen (Art. 44)
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Unternehmen in Konkurs
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Steuerpflichtige ohne Sitz in Belgien
⚙️ Praxisbeispiele
Situation | Pflicht zur E-Rechnung? |
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B2B (belgische umsatzsteuerpflichtige Unternehmen) | ✅ JA |
B2C | ❌ Nicht verpflichtend (aber möglich) |
Arzt (therapeutische Leistungen) | ❌ NEIN – befreit gem. Art. 44 |
Belgisches Unternehmen ↔ ausländisches Unternehmen ohne belgische MwSt. Nr. | ❌ NEIN |
Arbeiten für ein Krankenhaus (gemischt steuerpflichtig) | ✅ JA |
Museum (gemischt steuerpflichtig) | ✅ JA |
Subunternehmer im Konkurs | ❌ NEIN |
Belgisches Unternehmen ↔ Staat (öffentliche Aufträge) | ✅ JA (seit 01.03.2024) |
Ausnahmen im B2G-Bereich: Öffentliche Aufträge unter 3.000 € netto.
📦 Betroffene Vorgänge
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Lieferung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen in Belgien
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Ausfuhren
❌ Nicht betroffene Vorgänge
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Steuerbefreite Tätigkeiten (Art. 44)
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Lieferungen durch ausländische Steuerpflichtige
🛠️ Praktische Auswirkungen
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Eine ausgestellte elektronische Rechnung ist gültig, auch wenn der Kunde dieses Format ablehnt
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Pflichtangaben bleiben unverändert
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AGB müssen vor der Leistungserbringung akzeptiert werden (idealerweise mit dem Angebot übermittelt)
💸 Sanktionen
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Geldstrafen gemäß dem Mehrwertsteuergesetzbuch bei Nichteinhaltung
💻 Plattformen & Tools
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Kostenlos: Mercatorius (B2G), Hermes
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Registrierung im Peppol-Netzwerk vor dem 01.01.2026 verpflichtend
💰 Finanzielle Hilfen
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KMU: 120 % Abzugsfähigkeit der Umsetzungskosten (ohne Abschreibungen) bis 2027
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Investitionen: Abzugsfähigkeit von 20 % ab dem 1. Januar
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SPW-Unterstützung: Bis zu 50.000 € über 3 Jahre mit einem anerkannten Experten für:
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Analyse der digitalen Ausgangslage
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Erstellung eines Aktionsplans
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🗃️ Aufbewahrung von Rechnungen
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10 Jahre, ab dem Jahr nach dem Ausstellungsdatum
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Einhaltung der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Vernichtung personenbezogener Daten nach dieser Frist