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Elektronische Rechnungsstellung – Gesetz vom 6. Februar 2024

📅 Inkrafttreten: 1. Januar 2026

🧾 Ziele der Reform

  • Administrative Vereinfachung

  • Bekämpfung von Betrug

  • Verringerung von Fehlern bei der Rechnungsstellung

📂 Pflichtformat

  • Strukturierte elektronische Rechnung im XML-Format (kein PDF!)

  • Peppol-BIS Standard

  • Entspricht den europäischen Normen

🧑‍💼 Wer ist betroffen?

  • Umsatzsteuerpflichtige mit Sitz in Belgien
  • Mitglieder von Mehrwertsteuergruppen mit Sitz in Belgien

  • Ausländische Steuerpflichtige mit einer festen Niederlassung in Belgien

Ausnahmen:

  • Pauschalregelung

  • Steuerbefreite Unternehmen (Art. 44)

  • Unternehmen in Konkurs

  • Steuerpflichtige ohne Sitz in Belgien

⚙️ Praxisbeispiele

 

Situation Pflicht zur E-Rechnung?
B2B (belgische umsatzsteuerpflichtige Unternehmen) ✅ JA
B2C ❌ Nicht verpflichtend (aber möglich)
Arzt (therapeutische Leistungen) ❌ NEIN – befreit gem. Art. 44
Belgisches Unternehmen ↔ ausländisches Unternehmen ohne belgische MwSt. Nr. ❌ NEIN
Arbeiten für ein Krankenhaus (gemischt steuerpflichtig) ✅ JA
Museum (gemischt steuerpflichtig) ✅ JA
Subunternehmer im Konkurs ❌ NEIN
Belgisches Unternehmen ↔ Staat (öffentliche Aufträge) ✅ JA (seit 01.03.2024)

Ausnahmen im B2G-Bereich: Öffentliche Aufträge unter 3.000 € netto.

📦 Betroffene Vorgänge

  • Lieferung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen in Belgien

  • Ausfuhren

Nicht betroffene Vorgänge

  • Steuerbefreite Tätigkeiten (Art. 44)

  • Lieferungen durch ausländische Steuerpflichtige

🛠️ Praktische Auswirkungen

  • Eine ausgestellte elektronische Rechnung ist gültig, auch wenn der Kunde dieses Format ablehnt

  • Pflichtangaben bleiben unverändert

  • AGB müssen vor der Leistungserbringung akzeptiert werden (idealerweise mit dem Angebot übermittelt)

💸 Sanktionen

  • Geldstrafen gemäß dem Mehrwertsteuergesetzbuch bei Nichteinhaltung

💻 Plattformen & Tools

  • Kostenlos: Mercatorius (B2G), Hermes

  • Registrierung im Peppol-Netzwerk vor dem 01.01.2026 verpflichtend

💰 Finanzielle Hilfen

  • KMU: 120 % Abzugsfähigkeit der Umsetzungskosten (ohne Abschreibungen) bis 2027

  • Investitionen: Abzugsfähigkeit von 20 % ab dem 1. Januar

  • SPW-Unterstützung: Bis zu 50.000 € über 3 Jahre mit einem anerkannten Experten für:

    • Analyse der digitalen Ausgangslage

    • Erstellung eines Aktionsplans

🗃️ Aufbewahrung von Rechnungen

  • 10 Jahre, ab dem Jahr nach dem Ausstellungsdatum

  • Einhaltung der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Vernichtung personenbezogener Daten nach dieser Frist